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Überprüfung von Rauch- & Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Funktionssicherheit, die Leben rettet

Rauch tötet schneller als Feuer. Bei einem Brand ist es oft nicht die direkte Flammeneinwirkung, die Menschen gefährdet, sondern die rasante Ausbreitung von Rauch und toxischen Gasen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – kurz RWA – sind darauf ausgelegt, genau das zu verhindern: Sie leiten Rauch und Hitze gezielt aus dem Gebäude ab, halten Fluchtwege rauchfrei und ermöglichen der Feuerwehr einen sicheren Zugang zum Brandherd.

Doch eine RWA-Anlage, die im Ernstfall nicht auslöst oder nicht vollständig öffnet, bietet keinen Schutz. Die Brandschutzprofi GmbH übernimmt die fachgerechte Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – normkonform nach TRVB 125S und TRVB 111S, zuverlässig und mit vollständiger Dokumentation.

Warum sind RWA-Anlagen so entscheidend?

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfüllen im Brandfall gleich mehrere lebensrettende Funktionen:

  • Sie leiten Rauch und toxische Gase gezielt nach außen ab und verlangsamen so die Rauchausbreitung im Gebäude
  • Sie halten Fluchtwege und Rettungswege rauchfrei und ermöglichen eine geordnete Evakuierung aller Personen
  • Sie reduzieren die Hitzeentwicklung im Brandbereich und verlangsamen die Ausbreitung des Feuers
  • Sie verbessern die Sichtbedingungen für Einsatzkräfte der Feuerwehr und ermöglichen eine gezieltere Brandbekämpfung
  • Sie reduzieren Sachschäden durch Rauch und Hitze erheblich – ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für Unternehmen

Funktionierende RWA-Systeme sind damit nicht nur ein Beitrag zur Personensicherheit, sondern auch zum Schutz von Sachwerten und zur Aufrechterhaltung des Betriebs nach einem Brandereignis. In vielen Gebäuden sind sie gesetzlich vorgeschrieben – und ihre regelmäßige Prüfung ist verpflichtend.

Gesetzliche Grundlagen: Jährliche Prüfpflicht für RWA-Anlagen

RWA- und Rauchabzugssysteme unterliegen in Österreich klaren gesetzlichen Prüfpflichten. Relevante Vorschriften und Richtlinien sind unter anderem:

  • TRVB 125S: Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • TRVB 111S: Technische Richtlinie für maschinelle Rauchabzugsanlagen
  • OIB-Richtlinie 2: Anforderungen an den baulichen Brandschutz, einschließlich Rauchabzug
  • Bautechnikverordnungen der Bundesländer: Regelungen für Sonderbauten, Industrie- und Gewerbebauten

RWA-Anlagen müssen mindestens einmal jährlich durch qualifiziertes Fachpersonal geprüft werden, um die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Brandschutzprofi GmbH führt alle Prüfungen nach diesen Richtlinien durch – mit lückenloser Dokumentation aller Ergebnisse.

Was umfasst die Überprüfung von RWA-Anlagen?

Unsere Techniker prüfen alle sicherheitsrelevanten Komponenten Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlage systematisch und nach den geltenden Richtlinien:

  • Prüfung der Steuerung und Lüftungsklappen: Löst die Steuerungseinheit korrekt aus? Öffnen alle Klappen vollständig und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit?
  • Kontrolle der Rauchabzugsventile: Sind alle Ventile frei beweglich, dicht und in einwandfreiem Zustand?
  • Zusammenspiel mit der Brandmeldeanlage: Wird die RWA bei Auslösung der Brandmeldeanlage korrekt angesteuert und aktiviert?
  • Funktions- und Instandsetzungsmaßnahmen: Festgestellte Mängel werden dokumentiert und – soweit möglich – unmittelbar behoben
  • Prüfung der Energieversorgung: Sind Notstromversorgung und Akkus der Anlage funktionsfähig und ausreichend dimensioniert?
  • Dokumentation der Prüfungsergebnisse: Alle Messwerte, Prüfergebnisse und durchgeführten Maßnahmen werden vollständig und rechtssicher dokumentiert

Nach jeder Prüfung erhalten Sie einen vollständigen Prüfbericht – als Nachweis für Behörden, Versicherungen und Ihr Brandschutzbuch.

Wann ist eine Überprüfung der RWA-Anlage erforderlich?

Die Prüfpflicht für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Grundlagen und praktischen Erfordernissen:

  • Jährliche Pflichtprüfung gemäß TRVB 125S und TRVB 111S – für alle RWA-Anlagen verpflichtend
  • Neubauten und Erstinbetriebnahmen: Vor der Übergabe eines Gebäudes muss die einwandfreie Funktion der gesamten RWA-Anlage nachgewiesen werden
  • Umbauten oder Erweiterungen: Bauliche Veränderungen können die Wirksamkeit bestehender Anlagen beeinflussen und machen eine Neuprüfung erforderlich
  • Nach Auslösung der Anlage: Jede ausgelöste RWA-Anlage muss vor der Wiederinbetriebnahme vollständig geprüft und freigegeben werden
  • Behördliche Auflagen: Im Rahmen von Feuerbeschauen oder Betriebsanlagenprüfungen kann die Vorlage aktueller Prüfnachweise gefordert werden
  • Sicherheitsüberprüfungen im laufenden Betrieb: Auch zwischen den Pflichtprüfungen empfehlen wir regelmäßige Sichtkontrollen, um Mängel frühzeitig zu erkennen
Jetzt RWA-Anlage professionell prüfen lassen

Eine nicht funktionsfähige Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist im Ernstfall nicht nur wirkungslos – sie kann eine trügerische Sicherheit vermitteln, die gefährliche Folgen hat. Mit der jährlichen Überprüfung durch die Brandschutzprofi GmbH stellen Sie sicher, dass Ihre RWA-Anlage jederzeit einsatzbereit ist und ihre lebensrettende Funktion erfüllt.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose, unverbindliche Beratung. Wir prüfen Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage normgerecht nach TRVB 125S und TRVB 111S – termingerecht, zuverlässig und mit vollständiger Dokumentation.