Ausbildung zur Brandschutzgruppe
Die Brandschutzgruppe (BSG) ist ein speziell geschultes Team von Mitarbeitern, das im Brandfall für die Sicherheit der Arbeitnehmer und den Schutz von Betrieb und Infrastruktur verantwortlich ist.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBl. Nr. 47/1997) sowie in der Arbeitsstättenverordnung (BGBl. Nr. 368/1999). Diese Vorschriften regeln Ausbildung, Aufgaben und Ausrüstung der Brandschutzgruppen, um effektive Brandabwehr und schnelle Evakuierungen zu gewährleisten.
Aufgaben der Brandschutzgruppe
- Schutz von Mitarbeitern und Gebäuden im Brandfall
- Unterstützung des Interventionsdienstes (IVD) nach Absolvierung der erforderlichen Zusatzmodule, z. B. Brandmeldeanlagen (BMA)
- Durchführung von Evakuierungs- und Löschmaßnahmen
- Vierteljährliche Übungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung Brandschutzgruppe dauert 1 Tag und vermittelt praxisnah alle Kenntnisse, die für den Einsatz im Ernstfall erforderlich sind.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Abgeschlossene Ausbildung Brandschutzwart (BSW, Modul 1)
- oder abgeschlossene Ausbildung Brandschutzbeauftragter (BSB, Modul 2)
Fortbildung und regelmäßige Übungen
Brandschutzgruppen sollten ihre Kenntnisse spätestens alle fünf Jahre durch eine Fortbildung auffrischen und vierteljährlich praktische Übungen durchführen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen.
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In Kooperation mit der Firma A.B.S.T. Brandschutztechnik GmbH bieten wir praxisnahe und zertifizierte Schulungen im Bereich Brandschutz an. Unser Ziel ist es, Unternehmen, Mitarbeiter und Verantwortliche optimal auf den Ernstfall vorzubereiten und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen effizient zu erfüllen.
Unser Modulares Ausbildungssystem im Überblick
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